Hier finden Sie Kurtzinformationen die Bulgarien betreffen.

Info Telegramm

Teil 1 mit Kurzinfos

…. wussten Sie, dass die Körperschaftssteuer in Bulgarien nur 10% beträgt!
… wussten Sie, das Dividenden bzw. Ausschüttungen in Bulgarien nur max. 5% betragen!
… wussten Sie, dass in Bulgarien jeder Volljährige Ausländer oder EU-Bürger eine Firma gründen darf!

Sprechen Sie bei weiteren Fragen mit uns, wir sprechen deutsch.
… wussten Sie, Bulgarien hat eine stabile Währung, Solide Staatsfinanzen, Geringe Lohnkosten, Geographische Nähe, 0 % Zollbelastung innerhalb der Europäischen Union

0 % Zollbelastung beim Handel mit der Türkei hat
…. wussten Sie, dass sich eine bulgarische Gesellschaft in der ganzen EU- niederlassen darf!
… wussten Sie, dass sich eine bulgarische Gesellschaft in einer deutschen KG beteiligen kann und daher als vollhaftender Komplementär Gesellschafter eingetragen wird!

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…. wussten Sie, dass eine bulgarische Firmengründung möglich ist, ohne in Bulgarien anzureisen, ohne einen Wohnsitz in Bulgarien zu haben oder aus den EU-Ländern zu stammen!

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… wussten Sie, dass im EU-Vergleich Bulgarien die niedrigsten Körperschaftssteuern erhebt, max. 10%
… wussten Sie, dass in Bulgarien keine Gewerbesteuern erhoben werden.
…wussten Sie, dass die durchschnittliche Steuerlast einer deutschen GmbH gegenüber einer bulgarischen EOOD/GmbH 3x höher ausfällt. Siehe Vergleichstabelle!
… wussten Sie, das gerade Klein Unternehmer (Dienstleister, Handelsunternehmer, Internet Handel, Programmierer, Entwickler usw.) vom Standort Bulgarien profitieren können!

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… wussten Sie, die Standortwahl Bulgarien ist auch für kleine und mittlere Unternehmen sehr geeignet, um Outsourcing- Potentiale zu nutzen. Die Auslagerung von Geschäftsprozessen liegt im Trend und Bulgarien belegt nach Angaben des bulgarischen Vizeministers für Wirtschaft den 2. Platz in Europa im Puncto Outsourcing. Die Möglichkeiten sind vielseitig egal ob es sich um Dienstleistungen oder um das produzierendes Gewerbe handelt.
… wussten Sie, dass eine bulgarische Firma auch Mehrwertsteuer befreite Rechnungen bei grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit innerhalb der EU ausstellen kann!

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… wussten Sie, dass eine Bulgarische Firma bis 50.000,- BGN (ca. 25.000,-€) Jahresumsatz*, Mehrwertsteuerbefreit sind. (Ähnlich klein Gewerbe in der BRD) Also keine Mehrwertsteuer abführen müssen! Link * die Grundlage dazu finden Sie hier

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… wussten Sie, dass es möglich ist eine bulgarische Gesellschaft zu gründen, ohne in Bulgarien anzureisen, also per Ferngründung möglich ist!

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… wussten Sie, dass ein Firmengründer/Gründungsgesellschafter oder Geschäftsführer nicht in Bulgarien wohnen muss!
… wussten Sie, das jeder EU-Bürger berechtigt ist seinen Wohnsitz in Bulgarie nehmen kann!
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Link http://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/40/niederlassungsfreiheit-und-dienstleistungsfreiheit
... wussten Sie, dass das Welteinkommen in Bulgarien, eines mit bulgarischen Wohnsitz lebenden Ausländers, mit max. 10% besteuert wird!

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… wussten Sie, dass die Gesellschaftsform EOOD/OOD der deutschen GmbH entspricht, daher auch im Auslandsauftritt mit dem GmbH-Kürzel auftreten darf. Beispiel: „Muster EOOD“ ist „Muster GmbH“ Daher ist es möglich Rechnungen, Firmendokumente oder das Impressum bei Internetauftritt entsprechend zu kennzeichnen.
… wussten Sie, eine Person kann auch mehr als eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung – ЕООD/GmbH (Einmann-Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gründen und haben