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(GBR)Eintragung ins bulgarische BULSTAT Register

(GBR) Eintragung

Die (GBR)Eintragung ins bulgarische BULSTAT Register

Die (GBR) Eintragung im bulgarischen BULSTAT Register ist die "kleinste" Form der wirtschaftlichen Geschäftsbetätigung in Bulgarien.

Im Bulstat Register müssen alle in Bulgarien lebenden Personen, die in Bulgarien eine Wirtschaftstätigkeit ausüben, eingetragen werden.

Diese kleinste Form der wirtschaftlichen Betätigung entspricht in etwa der deutschen "Gewerbeanmeldung" und stellt keine "Firma" im handelsrechtlichem Sinne dar.

Im Bulstat Register werden nach Art. 3 des Gesetzes über das Bulstat Register (bulg. „Закон за регистър Булстат”, folgende Personen eingetragen:

1. die juristische Personen, die nicht Kaufleute sind;

2. die Niederlassungen der ausländischen Personen, die nicht Kaufleute sind;

3. die Handelsvertreter der ausländischen Personen nach Art. 24 des Gesetz über die Förderung der Investitionen;

4. die ausländischen juristischen Personen:

a) die ein Wirtschaftsunternehmen in Bulgarien betreiben, oder

b) deren effektive Geschäftsführung innerhalb Bulgariens stattfindet, oder

c) die Immobilien in Bulgarien besitzen;

5. nichtpersonifizierten Gesellschaften nach dem Gesetz über Schuldverhältnisse und Verträge (bulg. „Закон за задълженията и договорите“), einschließlich diese, die in handwerklicher Weise organisiert sind. Oder Versicherungskassen nach Art. 8 laut dem Sozialversicherungsgesetzbuch;

6. andere Personen außer den oben genannten von 1 bis 5 Punkten, Versicherer und keine natürlichen Personen sind;

7. Niederlassungen von den Personen in den Punkten 1, 4 und 6, als auch die Niederlassungen von eintragenden Kaufleuten;

8. natürliche Personen, die Freiberufler sind oder eine handwerkliche Tätigkeit ausüben;

9. die ausländischen natürlichen Personen, die keine Personalnummer oder Personalkennziffer haben, und:

a) Handelstätigkeit ausüben oder selbstständige personale Dienstleistungen ausführen, einschließlich durch eine Betriebsstätte, oder

b) Immobilien in Bulgarien besitzen, oder

c) Versicherer sind.

10. andere natürliche Personen – Versicherer.

Innerhalb von sieben Tagen ab der Entstehung der Verpflichtung für die Eintragung (Art. 12 GRB) ist der Geschäftsführer, entsprechend der Vertreter oder der ausdrückliche Bevollmächtigte verpflichtet die Eintragung ins Register Bulstat zu leisten.

Die Eintragung ins Register Bulstat für die Personen von den Punkten 1 bis 7 erfolgt auf Grundlage einreichender Unterlagen und den Antrag für die Eintragung der Daten auf Grund des Art. 10, Absatz 1, Punkt 2 GRB.

Die Eintragung der Personen von den Punkten 8 - 10 erfolgt auf Grundlage des einreichenden Antrages und den beizufügenden Unterlagen.

Steuerliche Behandlung der GBR

Personen, die nach Bulstat-Grundlagen eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, müssen eine Einkommenssteuer in Höhe von 10% auf ihrem erzielten Gewinn abführen. Wichtiger Hinweis; es werden ihnen keine Ausgaben anerkannt, außer der Pauschale Abzug von 25% auf ihre Einnahmen.

Natürliche Personen die nicht in Bulgarien ansässig sind sollten diese Form der GBR ausdrücklich nur nach einer Anwaltlichen Beratung in Auge fassen. Nicht nur wegen der Haftungsfrage sondern auch nach steuerrechtlichen abwägungen bezüglich Doppelbesteuerungsfragen.