Anonyme Gründung

Es kann verschiedene Gründe geben, eine Gesellschaft zu gründen wobei ein Interims Treuhand-Geschäftsführer und/oder -Gesellschafter eingesetzt werden soll. Sofern unsere Kanzlei einen Interims-Geschäftsführer oder Gesellschafter für eine Gesellschaftsgründung stellen soll, geschieht dieses aufgrund des Haftungsrisikos eines GmbH-Geschäftsführerstatus unter bestimmten Auflagen.

Ein Rat nach 32 Jahren Insolvenz-Berufs-Erfahrung

Ein jeder unvernünftige Betriebskredit trägt in sich
den Virus der möglichen Überschuldung
bis zur Insolvenz!
Auf Grund der beginnenden Corona-Krise und aus Sorge der sich daraus abzeichnenden Folgen, meldete sich ein schon vor Jahren in den verdienten Ruhestand ausgeschiedener Insolvenzverwalter in unserem Kanzlei-Netzwerk zu Wort.

Seine eindringliche Aufforderung

Mädels und Jungs, bereitet euch vor.
"Die Pleitewelle der Corona-Krise, sie wird fürchterlich"
Ja auch wir sind der gleichen Meinung.

Die Corona-Krise wird alles Bisherige an Wirtschaftskrisen bei weitem übertreffen.
Das werden weder Staats-Hilfen und Hilfsprogramme verhindern.
Sie können nur abmildern, und so traurig es ist, dass dahinsterben des jetzigen Klein und Mittelstands verschieben.
Ein Strukturwandel wurde schon lange eingeleitet, die Corona-Krise beschleunigt diesen schon laufenden Vorgang gnadenlos wie ein Turbo.

Deshalb geben wir hier den Raum, damit ein externer und mit langer Berufserfahrung seine ganz persönliche Meinung, mitteilen kann.
Wie meist alles in den 70er bis 90er Jahre begann, gilt auch heute noch.

Der Geschäfts-Idee folgte schnell eine Umsetzung

Sie machten sich selbstständig und Sie brauchten eine Finanzierung für ein Betriebsfahrzeug, für Versandwaren auf Vorkasse?
Gleich noch dazu von der Bank eine Überziehungslinie?

Alles ja keine großen Probleme für engagierte Neuunternehmer:

Mit ein paar Unterschriften beim Filialsachbearbeiter einer Bank oder dem Kreditinstitut bekommt jeder mit einer einigermaßen guten SCHUFA schnell eine Kredit-Finanzierung.

Das rundlaufen des Weltwirtschaftssystems braucht inzwischen schon seit 2-3 Jahrzehnten die reibungslose Kreditvergabe von den Banken und von den Lieferanten Dazu Warenlieferungen mit möglichst langen Zahlungszielen.
Dass sich Neu Unternehmer und ihr Unternehmen dabei ahnungslos und leichtsinnig bis über die Halskrause verschulden können, liegt auf der Hand.

Für erfahrene ist leicht nachzuvollziehen und auszurechnen,
dass früher oder später die Überschuldungsfalle zuschlägt.
Denn über die Rückzahlung, der leicht erhaltenen Kredite und bald fällig werdenden Zahlungsziele der Warenlieferungen, wurde bei der Beantragung der Kredite und Warenlieferungen nicht groß nachgedacht, warum auch der Laden wir schon laufen.

Doch bei der ersten Stockung oder Rückschlägen der Geschäftstätigkeit geraten die Rückzahlungs-Raten und Zahlungsziele in Verzug.

Die Kreditschulden, Warenverbindlichkeiten plus Mieten und Löhne werden zu einem unlösbaren Problem.
Bald schon kommt die Angst beim Neu- Unternehmer vor einer drohenden sich aufbauenden Insolvenz und raubt ihm nachts den Schlaf sowie Kraft fürs tägliche Geschäft.

Ich kenne das besonders gut aus meiner Zeit als Konkursverwalter in den 70er und 80er Jahren.
Die Firmen-Liquidationen in den 90er Jahren brachten unzählige Ablehnungen von Insolvenzen mangels Masse hervor.
Eine Zeit von zusätzlich rasant ansteigenden Kleinunternehmen die in die Überschuldung gerieten.

Allein dadurch dass die Banken die Kredite nicht verlängerten bzw. umschuldeten, meist dann nur gegen Sicherheiten waren die Weichen in Richtung Pleite gestellt.

Auch Warenlieferanten die Zahlungsziele nicht mehr verlängerten oder begannen nur nach Vorkasse oder Nachnahme zu liefern,
bedeuteten einen ruinösen Geschäftsverlauf bis zum Stillstand und besiegelten damit die Überschuldung und die Insolvenzpflicht.

Meine Klienten gingen in diesen Zeiten durch die Hölle, je nach Größe des Kleinunternehmens entstand ein verbleibender Schuldenberg von 60 Tausend bis 2 Millionen Mark.
Wenn es ein Einzelunternehmer/in war haftete er/sie grauenhafter Weise gleich persönlich.

Waren es aber haftungsbeschränkte Gesellschaften wie eine GmbH, konnte der jenige, der frühzeitig eine Insolvenz anmeldete, die persönliche Haftung abwenden.
Das waren leider nicht so viele.

In der Liquidationszeit konnten ich auch einige sich ständig wiederholende Fehler feststellen.
Der häufigste war die Blauäugigkeit mit der sich die Unternehmer ohne durchdachte Geschäftskonzepte in das Abenteuer Selbständigkeit gestürzt hatten.
Der nächste und folgenschwerste war oft die Vernachlässigung der persönlichen Haftungsbegrenzung des Unternehmers, die ein Unternehmen hervorrufen kann.
Aber auch die, die mit einer Haftungsbegrenzten GmbH arbeiteten, waren oft sehr überrascht über die sogenannte Durchgriffshaftung laut Insolvenz-Ordnung.

Diese trifft jeden der verantwortlich eine Insolvenzverschleppung begeht.

Sie brachte so manchen noch nach der Unternehmenspleite zusätzlich eine persönliche Insolvenz ein.

Trotzdem konnte ich einigen mit dem Rat

Vergessen Sie die Pleite und starten Sie neu durch, zu einem Neustart ermutigen.

Mit viel Hilfe: haben nicht wenige einen Schuldenberg abgebaut.

Auch ohne Insolvenzverfahren. Oft mit begleitender Hilfe und jeder Menge Flexibilität!

Das Problem musste gelöst werden, aber wie.

Fehlende Erfahrung

Den meisten Klienten fehlten ja das Wissen und der Durchblick, um die sich aufbauende Schuldenfalle zu erkennen, sowie dann erst recht noch, wie sie mit einem möglichst erträglichen finanziellen blauem Auge einer Totalpleite entkommen könnten.

Anfangs habe ich dieselben Fehler der meisten Insolvenzen als Selbstverschulden eingestuft.
Wie die meisten Schuldner, die in dieser Lage steckten.

Doch dann hatte ich begriffen, wie das gnadenlose Wirtschaftssystem bei Pleiten funktioniert, wenn es um Schulden geht.

Mit dem Wissen aus Liquidationen und Insolvenz-Abwicklungen konnte ich ein Know-how entwickeln, mit dem ein Unternehmensschiffbruch nicht das Ende einer Unternehmenstätigkeit sein muss – und ein Schuldner seine Geschäftsschulden loswerden oder reduzieren kann.

Wenn ein Unternehmer eine Pleite vermeiden will, gilt als Regel Nr. eins: Schütze dein persönliches Vermögen und persönliches Einkommen dringend vor den möglichen Zugriff der Gläubiger.

Nur so kann der Unternehmer seinen finanziellen Verpflichtungen noch selbst steuernd, überhaupt noch nachkommen.
Dabei werden aber von den meisten Schuldnern die größten Fehler gemacht.
Diesen Fehler konnte ich immer wieder beobachten.

Trotzdem schafften einige mit Hilfe auch riesige Schulden und Verbindlichkeiten abzutragen und mit heiler Haut davon zu kommen. Sowohl in wirtschaftlicher, finanzieller und seelischer Weise.

Rückblickend und im Rentenstand blicke ich nicht ohne Stolz auf die Tätigkeit zurück.

Neben Regel Nr. eins gibt es einen weiteren gravierenden Fehler der Unternehmer.

Die allermeisten Schuldner servieren den Gläubigern ihr aktuelles Einkommen und die vor der Krise aufgebaute Vermögenslage quasi frei Haus.

So nach dem Motto: Ich bin ein toller Unternehmer und habe einiges aufgebaut.
Und wer viel arbeitet darf sich auch was gönnen.
Es wird schon nichts passieren – und mir schon gar nicht!

Doch plötzlich war eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens da.
Die aktuelle Corona-Krise lässt grüßen.

Verdammt nochmal glaubt es oder nicht:
Gläubiger erinnern sich an das was sie erfahren und wissen üben den Unternehmer und Geschäftspartner.

Mit diesem Wissen Beispielsweise können Gläubiger sich gezielt über eigeleitete Pfändungen ungeniert bedienen.
Dabei könnten Schuldner zwar rechtliche Mittel einlegen, um solchen Pfändungen zu vermeiden oder abzuwehren.

Das ist zwar oft nur Zeitgewinn, aber hat in so manchem Fall verhindert dass dem Schuldner brutal das letzte finanzielle Polster entzogen wurde.

Noch mal, es ist das A und O in der anfänglichen und laufenden Sanierungs- und möglichen Schuldenbereinigungsphase,
dass ein Schuldner immer finanziell flüssig bleibt.

Die diesen Rat noch folgen konnten, konnten dadurch die völlige Pleite vermeiden.

Schon in den 80er und 90er Jahren verfügte ein Partner von mir über vorgegründete sogenannte Auffanggesellschaften.
So konnten in eigentlich normalen und hoffnungslosen Insolvenzfällen so mancher Geschäftsbetrieb ohne liquidiert zu werden, mit einer solchen Auffang-Gesellschaft in ein neues Unternehmen hinein gerettet werden.
Oft zogen die alten Lieferanten sofort mit, wollten sie doch so die altbekannten Umsatzverbindungen behalten.
Das war oft so einfach das es mich noch heute wundere wie leicht manchmal ein riesiger Warenschuldenberg bei den Lieferanten mit Vergleichsverhandlungen auf lösbare Summen reduziert wurde, um in der Auffanggesellschaft wieder liefern zu dürfen.
Dass das war aber meist nur in einer kurzen Zeitspanne so leicht möglich.
Je früher die Überschuldung festgestellt wurde und eine Auffanggesellschaft den laufenden Betrieb übernehmen konnte, je leichter wurde es.
Unternehmer die sich frühzeitig der Tatsache der drohenden Insolvenz stellten, und sich Gedanken machten wie der Geschäftsbetrieb und damit Jahrelange Aufbauzeit, sowie Kundenstamm, Geschäfts-Know-how und Mitarbeiter gerettet werden könnte, hatten Zeit einen nahtlosen Übergang vorzubereiten.
Eine selbst oder per Familienmitglied vorbereitete Auffanggesellschaft wurde dazu oft der Schlüssel zum Erfolg.
So eine Vorrats- oder Vorsorgegesellschaft bedeutet im Fall des Falles die Rettung selber Chef im Überlebenskampf zu bleiben.
Meine Empfehlung frühzeitige Vorsorge zu betreiben ist Unternehmer Pflicht.


Warum ich das empfehle.
Nun in meiner aktiven Zeit konnte oder musste ich auch sogenannte Widerholungstäter miterleben.

Warum ich das empfehle
Nun in meiner aktiven Zeit konnte oder musste ich sogenannte Widerholungstäter miterleben.

Sie hatten aus der ersten Pleite oder Insolvenz schnell gelernt.
Die Geschäftstätigkeiten wanderten letztendlich in eine Auffanggesellschaft ohne persönliche größere Blessuren zu erleiden.
Ein besonderer unangenehmer Fall ist mir da in Erinnerung.
Dieser Fall soll nicht zur Nachahmung verleiten

Der Fall handelt von einem Bauunternehmer der mit einem kleinem Baubetrieb Pleite ging, in den 70er Jahren.
Obwohl er dabei, weil Einzelunternehmer, persönlich haftend mit einem Schuldenberg von 800 Tausend Mark persönlich Pleite war.

Wechselte der Baubetrieb nahtlos in eine Auffanggesellschaft seiner Frau, er wurde sogar der Geschäftsführer dieser GmbH.
Nach drei Jahren war dieser Betrieb wieder Pleite und verfügte über einen Schuldenberg von fast 550 Tausend Mark.

Der gerade volljährige Sohn fing mit einer wohl vorsorglich vorgegründeten Auffanggesellschaft (GmbH, also haftungsbegrenzt) den laufenden Bau-Betrieb auf.
Der Vater wurde wegen seiner Lieferanten Verbindungen zum Bauleiter und erhielt die Prokura in dieser GmbH Gesellschaft.

Na gut sie ahnen was kommt,
nach nur weiteren 3 Jahren wurde mit der nun auch endlich volljährigen Tochter, eine wohl vorsorglich gegründete neue Auffanggesellschaft installiert.
Der Geschäftsbetrieb ging noch vor der Insolvenzanmeldung der Sohnemann Baufirma auf diese Baugesellschaft der Tochter über.

Die Krönung der Familiengeschichte nach 12 Jahren der zurückliegenden Vaterpleite, der gründete nach beantragter und erfolgter eigener Restschuldbefreiung, auf grund seiner persönlichen Pleite und Insolvenz, eine neue Baugesellschaft.
In der Laufzeit seiner beantragten Privatinsolvenz tilgte er von den 12 Jahre vorher aufgehäuften Schuldenberg in Höhe von 800 Tausend Mark ganze 30 Tausend Mark.
Also ohne persönlicher Schulden, weil ja restschuldbefreit,
gründete er eine neue Baugesellschaft.
Er Gesellschafter und Geschäftsführer.
Das von der Tochter in Insolvenz gegangene Bauunternehmen mangels Masse, war die letzte mir bekannt gewordene Pleiteserie in der Familie.
Beobachtet und berichtet wurde,

dass die Familie zu jeder Zeit die neuesten Luxusautos fuhr und immer in einer zwar wechselnden Villa lebte, und die Ferien auf einer Finca in Spanien sowie einer Jacht, die der Familie gehören sollte, verbrachten.

Auch wird berichtet das alle Familienmitglieder, zwischenzeitlich ohne persönlicher Schulden, weil aus Ihren Pleiten von sämtlichen Schulden restschuldbefreit, gemeinsam eine größere Baugesellschaft betreiben.

Das sollte Sie nicht zur Nachahmung anregen.

Aber stellen Sie jetzt die Weichen richtig.
Selbst wenn es Ihnen geschäftlich und finanziell blendend geht.

Denn nichts ist so beständig wie der Wandel - und wenn die wirtschaftliche oder geldliche Schieflage einsetzt, oder aktuell die Corona-Krise auch Sie erwischt, sollten Sie vorbereitet sein.

Sichern Sie sich ab: Es ist Ihr gutes Recht!

So einfach vermeiden Sie Ihre persönliche geschäftliche Pleite!

Sichern Sie sich rechtzeitig Kapital aus dem laufenden Geschäftsbetrieb sowie durchschlagende Geschäftsideen, bevor die Pleite bei Ihnen den Stecker zieht!

Sichern Sie frühzeitig und Angriffssicher Ihr privates Vermögen gegen den Zugriff von Geschäftsgläubigern und sonstigen Gläubigern ab!

Informieren Sie sich über die erstaunlich vielseitigen Möglichkeiten, nach einer Insolvenz geschäftlich und privat wirtschaftlich neu zu starten!


Vermeiden Sie unbedingt nervende Schlaflosigkeit vor lauter Insolvenzsorgen!

Erkennen Sie für sich, dass eine Insolvenz auch eine Erlösung sein kann.
Sie kann Grundlage für einen wirtschaftlichen Neustart sein.


Immer wieder ist von Insolvenzen in der Presse und Wirtschaftsmagazinen zu lesen, bei der Tausende von Mitarbeiter auf der Straße landen.
Von Millionen versickerten und im Pleitesumpf verschollenen Euros wird berichtet.

Aber die Gesellschafter und deren Familien selbst?
Die sind meist laut Presse fein raus.
Denn obwohl das Unternehmen pleite ist, ans üppige Privatvermögen der Gesellschafter und deren Familien wird wohl keiner ran kommen.

Sie brauchen nicht gleich ein Großunternehmen an die Wand fahren.
Auch als Einzelunternehmer, eines Klein- oder Mittelstands Betriebs müssen Sie eine mögliche drohende oder kommende Insolvenz einkalkulieren.


Die gerade beginnende Corona-Krise wird so manches Unternehmen in den kommenden Monaten und noch Jahren wegfegen und überschulden.

Wenn Sie das für möglich und einkalkulierbar halten,
kann alles halb so dramatisch und katastrophal ablaufen, wenn Sie rechtzeitig durchdachte Vorkehrungen prophylaktisch umsetzen.

Die vielfachen Liquidations- Erfahrungen vergangener Firmeninsolvenzen zeigen das nicht mit Glück eine Neu Auferstehung erreicht wurde, sondern vielmehr das Resultat einer vorausschauenden prophylaktischen Einplanung einer möglichen Insolvenz war.

Der von den Insolvenzklienten klug genutzt wurde für einen wirtschaftlichen und erfolgreichen Neu-Start.

Was die konnten, können Sie auch.

Fangen Sie an mit der Gründung einer Auffanggesellschaft.

Das Investment von maximal ca. 2.000,- bis 2.500,-€ ist der Betrag der Sie im Fall des Falles sofort mit einer Vorsorge Gesellschaft handeln lässt.
Auch dann wenn Sie keine Familienmitglieder, Partner oder Freunde haben für eine Vorrats oder Auffanggesellschaft.
Meine Kollegen wissen wie das geht.

Das betrifft auch eine Gesellschaft für einen Neustart
aus oder nach einer Insolvenz.

Wie das geht werden Ihnen gerne meine aktiv tätigen Kollegen in der Netzwerk-Kanzlei erklären.

Warten Sie nicht zu lange.

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Info eines Ex Konkurs- und Insolvenzverwalters